Der Grundsatz des Erbrechts ist, dass die Rechte und Pflichten einer verstorbenen Person auf die Erben über gehen. Eine weitreichende Folge, wenn man bedenkt, dass der Erblasser auch Schulden hinterlassen kann. Dann stellt sich die Frage, wann es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen.
Das Erbrecht in der Schweiz regelt das Schicksal der Rechte und Pflichten einer Person nach ihrem Tod. Im Zusammenhang mit dem Erbrecht stellen sich zahlreiche Fragen, z.B. inwieweit der Erblasser über die Erbschaft bestimmen kann, z.B. in Form eines Testaments. Oder genügen gar die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge? Mit diesen Fragen befasst sich das Erbrecht. Es ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt und umfasst knapp 200 Gesetzesartikel. Wenn der Erblasser verheiratet war, dann ist das Erbrecht mit dem Güterrecht verknüpft, welches ebenfalls im ZGB geregelt ist. Eine Beratung zum Thema Erbrecht mit Ihrer Anwältin hilft Ihnen, geeignete Entscheidungen zu ergreifen.